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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten
Angaben der Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum und
Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
- Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind
nur für den Angebotsempfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt
werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem
nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der Angebotsempfänger
verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu
ersetzen.
- Der Auftraggeber seinerseits hat uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wenn er einen Vertragsabschluss für sein Objekt
ohne unsere Mitwirkung tätigt. In diesem Falle ist der Auftraggeber
verpflichtet, uns den Namen und die volle Adresse des Käufers zu nennen.
- Der Auftraggeber erklärt sich bereit, uns alle
erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die wir zur
Unterrichtung unserer Kunden nach § 34c der Gewerbeordnung und der
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) benötigen.
- Wir sind berechtigt, auch für den anderen
Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
- Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf
geht auch die Verpflichtung zurück, uns unverzüglich Mitteilung zu
machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns
angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag
zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der
angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
schließlich wenn - und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem ersten Vertrag - vertragliche Ergänzungen und
Erweiterungen zustande kommen. Der Anspruch auf Courtage entsteht auch bei
Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
- Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der
zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das
gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des
Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden
Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag
erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den
Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt
bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf
Tagen mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den
jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an uns zu zahlen.
- Auf Wunsch erteilt uns der Auftraggeber Vollmacht zur
Einsichtnahme aller behördlichen Akten einschließlich Grundbuch, die das
Objekt betreffen.
- Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Maulbronn.
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